Personalrat

Der Örtliche Personalrat (ÖPR) ist die von den verbeamteten und angestellten Beschäftigten gewählte Interessensvertretung beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim. Er vertritt die Rechte und Interessen der Lehrkräfte, Schulleitungen und Verwaltungsangestellten an Grund- und Mittelschulen im Schulamtsbezirk, wobei er mit dem Staatlichen Schulamt zum Wohl der Beschäftigten vertrauensvoll zusammenarbeitet.

Der ÖPR wird alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Beschäftigten gewählt und unterliegt der Schweigepflicht zum Schutz der Beschäftigten. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Beschäftigten wird der Personalrat aktiv.

Das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) regelt die Möglichkeiten der Mitbestimmung, Mitwirkung und des Initiativrechts.

 

Aufgaben des Örtlichen Personalrats

Der Personalrat hat u.a. folgende allgemeine Aufgaben (Art. 69 BayPVG):

  • Maßnahmen beantragen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen.

  • Dafür sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden.

  • Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.

  • Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter und enge Zusammenarbeit mit der Vertrauensperson der Schwerbehinderten.

  • Enge Kooperation mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der Dienstanfänger und Beamten auf Probe.

     Er hat u.a. mitzubestimmen in Personalangelegenheiten (Art. 75 BayPVG) bei:

  • Versetzungen und Abordnungen

  • Verbeamtungen und Einstellungen

  • Beförderungen

  • Fragen zu Teilzeit und Beurlaubung

  • Disziplinarmaßnahmen

  • Inhalt von Personalfragebogen

  • Beurteilungsrichtlinien

  • Fragen zum Schutz der Gesundheit

  • Gestaltung der Arbeitsplätze bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

 

Grenzen des Personalrats

Die Personalräte dürfen keine juristische Vertretung in Rechtsangelegenheit übernehmen. Dies ist gegebenenfalls die Aufgabe der Rechtsabteilung von Verbänden. Auch die Berufspolitik gehört nicht zu den Aufgaben der Personalräte. Aber sie arbeiten mit Berufsverbänden und Gewerkschaften konstruktiv zusammen.

 

Personalversammlungen

Zweimal im Jahr lädt der Örtliche Personalrat zur Personalversammlung ein. Unabhängig von der Mitgliedschaft in einem Berufsverband oder einer Gewerkschaft hat jeder Beschäftigte das Recht auf Teilnahme und muss u.U. vom Unterricht freigestellt werden. Die Fahrtkosten werden erstattet. Alle Schulen erhalten die Einladungen zur Bekanntgabe an die Beschäftigten. In der Personalversammlung erstattet der Personalrat Bericht über seine Arbeit und nimmt Anregungen entgegen. Zusätzlich referieren Experten über dienstrechtliche Themen.

 

Stufenvertretung/Zuständigkeiten

Im Bereich der Grund- und Mittelschulen gibt es drei Ebenen:

  • Örtlicher Personalrat (ÖPR) – Staatliches Schulamt

  • Bezirkspersonalrat (BPR) – Regierung von Mittelfranken

  • Hauptpersonalrat (HPR) – Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

Der örtliche Personalrat_Staatliches Schulamt im Landkreis Neustadt a.d.Aisch_Bad Windsheim